Berufsorientierung
Ab dem 10. Schulbesuchsjahr beginnt für alle Schüler die intensive Vorbereitung auf die zukünftige Arbeits- und Lebenssituation. Der Unterricht ist durch ein hohes Maß an Praxisanteilen (Blockpraktika, schulischer Arbeitstag und Praxistage) geprägt. Ein Bewerbungstraining und der unterrichtliche Austausch über die allgemeinen Rechte und Pflichten im späteren Berufs- und Privatleben ergänzen diese Lernfelder.
Die Schüler werden im Rahmen einer individuellen Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit (BfA) begleitet. Zusammen mit den Eltern oder Betreuern und dem Berufsberater wird ein individuell angepasster Eingliederungsvorschlag für den Übergang in ein nachschulisches Beschäftigungsverhältnis besprochen (Werkstatt für behinderte Menschen - WfbM, Allgemeiner Arbeitsmarkt, Tagesförderstätte).
Das Landesprojekt Übergang Schule-Beruf (ÜSB) unterstützt das schulische Handeln durch die Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst (IFD). Im Rahmen der Kompetenz- und Potenzialanalyse (KPA) werden für alle Schüler im 11. Schulbesuchsjahr die individuellen Fähigkeiten und Interessen festgestellt.
Im Rahmen der Berufswegekonferenzen (BWK) im 11. und 12. Schulbesuchsjahr können unter Berücksichtigung der vorliegenden Kompetenzen sowie der Anforderungsprofile der Kammern (HWK und IHK) Perspektiven für (auch unterstützte) Beschäftigungsverhältnisse auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt besprochen werden.