Förderpläne
In den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung sieht das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz das Erstellen von individuellen Förderplänen für unsere Schülerinnen und Schüler vor.
Diese Förderpläne werden von der Klasse für jeden einzelnen Lernenden angelegt. Ziel des Förderplanprozesses ist es, die jeweiligen Stärken und Erfahrungen, aber auch die individuellen Förderbedürfnisse aufzugreifen. Die Förderpläne sind über die gesamte Schulbesuchszeit ihres Kindes durch die Klassen jeweils für ein Jahr fortzuschreiben.
In den o.a. Richtlinien werden darüber hinaus die Rechte und Pflichten der Eltern in der pädagogischen Förderung und damit auch in der Erstellung der Fördepläne hervorgehoben.
Das bedeutet, dass die Eltern maßgeblich in den Prozess der Förderplanung einbezogen werden.
Die Rosenberg-Schule hat in einem mehrjährigen Entwicklungsprozess ein schulinternes Konzept zur Arbeit mit dem Förderplan erarbeitet, dass von der Einschulung bis zum Übergang in die Berufswelt von allen Klassen seine Umsetzung findet (Mehr Infos hierzu finden sich in der Handreichung Förderplanung). In unserem Verständnis von Offenheit und Transparenz können Eltern und interessierte Besucher dieser Seite die Handreichung der Förderplanarbeit einsehen.